- max. Grundfläsche 100m²
- max. Tiefe 1,50m
- max. Wasservolumen 100m³
- Planung und Einmessung vor Ort
- Zusammenarbeit mit externen Dritten
Alles über diesen Werten ist Genemigungspflichtig und bedarf ggf. Einer Baugenehmigung- die vom Auftraggeber einzuholen sind.